Durch Baumaßnahmen oder Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen kann es zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen. Notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen werden vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast erlassen.
Durch Baumaßnahmen oder Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen kann es zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs kommen. Notwendige verkehrsrechtliche Anordnungen werden vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast erlassen.